§ 175 – Jetzt mehr Entschädigungsmöglichkeiten
„Mein Leben war zu Ende”, sagt Günter Werner. 1960 wurde er nach Paragraf 175 verurteilt, der sexuelle Handlungen zwischen zwei Männern verbot. Die Verhaftung war sein Coming-out. »Ich war 16 und ich bin dermaßen widerlich verurteilt worden”, berichtet Werner. 2017 wurde er rehabilitiert: „Die Rehabilitierung ist eine große Befreiung für mich, weil ich diese Sache immer unterdrücken musste. Nun kann ich damit abschließen.“
Bei dieser Infoveranstaltung berichtet Sigmar Fischer von der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS), über den aktuellen Stand der Rehabilitierung und Entschädigung betroffener Personen. Ein weiterer Gast ist Günter Werner, der Opfer des §175 wurde und vor gut einem Jahr eine Entschädigung erhalten hat. Er berichtet über seine Verurteilung und wie er seine Rehabilitierung und Entschädigung erlebt hat. Seit dem 22. Juli 2017 sind alle Urteile aufgehoben, die nach §§ 175, 175a StGB, § 151 StGB-DDR, ergangen sind. Alle betroffenen Personen sind automatisch rehabilitiert, eine Entschädigung kann beantragt werden. Zusätzlich gelten seit dem 13. März 2019 erweitere Entschädigungsmöglichkeiten, um zum Beispiel berufliche und gesundheitliche Nachteile anerkennen zu lassen.
Antragsfrist für wird verlängert
Antragsfrist für Entschädigung von Opfern des Paragrafen 175 wird verlängert: Der Bundestag beschließt eine Ausweitung um fünf Jahre für Homosexuelle, die in der Nachkriegszeit wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt worden waren.
Die Fristverlängerung um fünf Jahre war per Änderungsantrag in den Gesetzentwurf zur Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen eingefügt worden. Für diesen Entwurf stimmten neben der Ampel-Koalition auch die Linksfraktion, Union und AfD votierten dagegen.
„Parallel zu dieser Fristverlängerung braucht es nun auch mehr Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema, damit alle Betroffenen auch wirklich erreicht werden”, forderte der Grünenpolitiker Max Lucks, der Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Gleichzeitig bedauerte er: „Viele von ihnen sind leider in den letzten Jahren gestorben. Viel zu lange hatte der Gesetzgeber gewartet, bis er Rehabilitierung und Entschädigung endlich ermöglicht hat.“ Quelle: queer.de